Bezüglich der Hochrechnungen der Kantonspolizei sowie der Staatsanwaltschaft muss festgehalten werden, dass diese tatsächlich etwas willkürlich anmuten. Auffällig ist zunächst, dass die Kantonspolizei von 37 Drogenkonsumenten, die Staatsanwaltschaft demgegenüber von 34 Drogenkonsumenten (die drei angehaltenen Drogenkonsumenten werden in den Ziff. 4-6 separat aufgeführt) im Monat September 2018 ausgeht, obschon gemäss den beiden Rapporten der Kantonspolizei nur 32 Personen beobachtet werden konnten. Dabei bleibt unklar, ob es sich tatsächlich um 32 Drogenkonsumenten gehandelt hat oder ob allenfalls auch unbekannte Passanten berücksichtigt worden sind.