13 Ebenfalls bestehen für das Gericht keine Zweifel daran, dass es zwischen einigen dieser 37 Personen und dem Beschuldigten zu Treffen und zum Verkauf von Heroin gekommen ist. Die Polizei konnte die einzelnen Treffen jedoch nicht beobachten bzw. sind diese nicht dokumentiert. M.a.W. ist beweismässig nicht erstellt, ob es effektiv zwischen allen 37 Personen und dem Beschuldigten zu einem Treffen kam und falls ja, ob dieser auch in jedem Fall eine oder mehrere Portionen Heroin verkaufte.