Es liegt eine einzige Belastung für den Monat Juni 2018 vor und zwar seitens von E.________. Die beiden anderen befragten Drogenkonsumenten wollen den Beschuldigten entweder gerade erst kennengelernt haben (F.________) oder ihn seit ein bis zwei Monaten, d.h. frühestens seit Juli 2018 (G.________), kennen (pag. 89 Z. 39, pag. 183 Z. 67). Auch die Auswertung des Mobiltelefons ergab keine genauen Hinweise. Der Beschuldigte selbst sprach zunächst vom 3. Juli 2018, später in der Hauptverhandlung vom 2. Juli 2018 und erklärte dann auch, er sei am 1. Juli 2018 noch in Athen gewesen (pag. 424 Z 28). Die Aussage von E._____