561 ff.). L.________ gab anlässlich der delegierten Einvernahme vom 18. Oktober 2018 im Wesentlichen zu Protokoll, er wohne seit September 2017 an der K.________ (Strasse). Er habe den Beschuldigten kennengelernt, als dieser eine Wohnung in Bern gesucht habe, also habe er ihn ab September bzw. August 2018 bei sich wohnen lassen (pag. 163 Z. 80 f., Z 89, Z. 98). Für die Miete habe er nichts erhalten (pag. 164 Z. 126 ff.). Was der Beschuldigte den ganzen Tag gemacht habe wisse er nicht, da er selber nicht den ganzen Tag zu Hause gewesen sei (pag. 164 Z. 154 f.).