), das Durchsuchungsprotokoll der Hausdurchsuchung vom 27. September 2018 (pag. 190 ff.), der forensisch-chemische Zwischen- und Abschlussbericht des IRM Bern vom 16. bzw. 19. Oktober 2018 (pag. 204 ff.) sowie der Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes vom 27. Oktober 2018 (pag. 214 ff.) vor. Die Vorinstanz hat die entsprechenden Beweismittel – wenn teilweise auch erst im Rahmen der subjektiven Beweismittel – korrekt wiedergegeben, wobei allerdings die Fotodokumentation Überwachung nicht aufgeführt worden ist.