Der Beschuldigte habe lediglich CHF 6‘000.00 Drogenerlös weitergegeben und das bei ihm aufgefundene Bargeld sei nur im Umfang von CHF 410.00 Drogenerlös gewesen. Ausgehend von einem Gesamtbetrag von CHF 8‘260.00 und einem bestätigten Verkaufspreis von CHF 600.00 ergebe sich eine verkaufte Menge von 345 Gramm Heroingemisch (CHF 8‘260.00 : 600.00 = 13.8 Portionen à 25 Gramm). Die anlässlich der Anhaltung beschlagnahmte Menge von 359 Gramm hinzugerechnet, ergebe sich eine Gesamtmenge von 700 Gramm Heroingemisch.