In einer unbekannten Anzahl Fällen traf er darüber hinausgehend Anstalten zur Veräusserung einer unbekannten Menge Heroingemisch an unbekannte Abnehmer, indem er sich mit diesen und mit dem Ziel, ihnen Heroin zu verkaufen, traf. Diese Treffen verliefen in einer unbekannten Anzahl von Fällen erfolglos, da die Suchtkranken den geforderten Kaufpreis nicht aufbringen konnten. Der Beschuldigte handelte als sog. Läufer einer international agierenden Bande. Er wusste oder musste zumindest annehmen, dass er durch sein Handeln die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr brachte bzw. bringen konnte.