So führte sie weiter aus, es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte CHF 7‘000.00 an Drogenerlös an eine unbekannte Person übergeben habe, weiter würden auch die beschlagnahmten CHF 2‘810.00 aus Drogengeschäften stammen. Sodann seien die bezahlten Mietkosten in der Höhe von insgesamt CHF 1‘850.00 sowie eine pauschale Entschädigung von CHF 340.00 für die Verpflegung anzurechnen, womit sich eine Summe von CHF 12'000.00 ergebe. Nach Abzug des Geldes, welches nicht aus dem Drogenerlös stamme, resultiere ein Drogenerlös von CHF 10‘700.00.