A.________ verkaufte grundsätzlich täglich von Montag bis Samstag meist abends Heroingemisch bei einem Wirkstoffgehalt von 23 - 25 % (Base) an eine unbekannte Anzahl Abnehmer/Drogenkonsumenten. Dies tat er als Teil (sog. „Läufer") einer aus Albanien international agierenden Bande, die sich zum fortgesetzten Heroinhandel zusammengefunden hat. A.________ verkaufte das Heroin in Portionen zu 25 g für ca. CHF 500.00 - CHF 600.00. Ihm war bewusst, dass er durch den Heroinverkauf bzw. die grosse Menge an Heroin die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr brachte und seine Handlungen verboten sind.