7. Vorwurf gemäss Ziff. I. 1. der Anklageschrift (pag. 359 f.) Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 1. der Anklageschrift vom 27. Mai 2019 vorgeworfen, sich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach sowie mengenmässig qualifiziert und bandenmässig begangen in der Zeit vom Juni 2018 bis am 27. September 2018 in D.________, C.________ und Umgebung (Grossraum Bern) durch Erwerb, Besitz und Veräusserung von mindestens 1‘225g Heroingemisch sowie durch Erwerb, Besitz sowie Anstalten treffen zur Veräusserung von weiteren 385g Heroingemisch brutto an eine unbekannte Anzahl Abnehmer schuldig gemacht zu haben.