und deswegen sowie gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, abzüglich 105 Tage Polizei- und Untersuchungshaft mit vorzeitigem Strafantritt am 10.01.2019; 2. zu den Verfahrenskosten oberer Instanz (inkl. eine Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die weiteren Verfügungen zu treffen.