der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach sowie mengenmässig qualifiziert und bandenmässig gemeinsam mit unbekannten Mittätern begangen 1. in der Zeit vom 02.07.2018 bis zum 27.09.2018 in D.________ und C.________ durch Erlangen von ca. 859g Heroingemisch von unbekannten Lieferanten sowie Veräusserung von ca. 500g Heroingemisch an verschiedene Abnehmer; 2. in der Zeit vom 02.07.2018 bis zum 27.09.2018 in D.________ und C.________ durch Anstalten treffen zum Veräussern einer unbekannten Menge Heroingemisch an unbekannte Abnehmer; 3. am 27.09.2018 in C.________ durch Besitz von 359g Heroingemisch;