2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage), zur Landesverweisung von 10 Jahren sowie zu den Verfahrenskosten erster Instanz; 3. der Einziehung der beschlagnahmten Drogen, Drogenutensilien, weiteren Gegenständen sowie des beschlagnahmten Geldbetrages von CHF 2‘810.00; 4. der verfügten Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem. II. 5 A.________ sei schuldig zu erklären: