5. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihrerseits folgende Anträge (pag. 573 f., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. August 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich: 1. der Schuldsprüche wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration sowie wegen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Eigenkonsum;