1. Der Angeschuldigte sei schuldig zu sprechen wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend Besitz und Verkauf von Heroingemisch, qualifiziert und bandenmässig begangen im Grossraum Bern vom Juli 2018 –27.09.2018. 2. Der Angeschuldigte sei zu einer bedingten Gesamtfreiheitsstrafe von 24 Monaten zu verurteilen unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft und dem vorzeitigen Strafantritt. 3. Der Angeschuldigte sei umgehend aus dem Strafvollzug zu entlassen. 4. Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.