3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung vom 30. Januar 2020 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 17. Januar 2020 (pag. 554), sowie ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf, datierend vom 16. Januar 2020 (pag. 551 ff.), über den Beschuldigten eingeholt. Ferner wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person und Sache befragt (pag. 561 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 575):