40 Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, die Kostennote für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren einzureichen. Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ wird nach Eingang der Kostennote mit separatem Beschluss bestimmt. Für die Behandlung des Gesuchs sind keine Kosten zu erheben (Art. 112 Abs. 1 VRPG). 41 Die 1. Strafkammer beschliesst: