29 Eskalation, mithin zur Anlasstat, führten (vgl. dazu folgende Ausführungen von med. pract. I.________ im Gutachten vom 5. Juni 2018: Als mögliche Ursachen zur verweigernden Haltung bezüglich der Therapiebemühungen erwog der Gutachter eine Bedrohung des Selbstbildes, Angst vor negativen extrinsischen Konsequenzen und Effekten im Vollzug oder Defizite in der Perspektivenübernahme sowie eine geringe Motivation zur Rückfallverhütung [vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 659; siehe Ziff. IV.17.1]).