27 züge, das maximal ausgeprägte fehlende Schuldbewusstsein und die mangelnde Übernahme von Verantwortung – insbesondere auch in Bezug auf seine defizitären Persönlichkeitsanteile (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 657 f.; siehe Ziff. IV.17.1). Immerhin führte Dr. med. J.________ die Rückfallgefahr des Beschwerdeführers massgeblich auf seine Persönlichkeitsmerkmale zurück (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 64 ff.; siehe Ziff. IV.17.1).