Demgegenüber bestehen insbesondere die mit der Persönlichkeit des Beschwerdeführers verbundenen Defizite nach wie vor (siehe Ziff. IV.17.1 sowie IV.17.3 ff.), welche dazu führten, dass insbesondere auch Gutachter med. pract. I.________ eine freiwillige Therapie empfahl (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 662 f.). Dass die vorliegenden dissozialen Anteile der Persönlichkeit therapeutisch bekanntlich schwerer zu beeinflussen sind, als andere Persönlichkeitsdispositionen (vgl. amtliche Akten der BVD, pag.