Insbesondere im Hinblick auf den Aufbau eines prosozialen Lebensstils wäre es demnach sinnvoll, dass sich der Beschwerdeführer im Rahmen einer forensischen Therapie mit der Thematik auseinandersetze. Der Gutachter empfahl deshalb, einen erneuten Versuch zu unternehmen, dem Beschwerdeführer das Angebot zu unterbreiten, sich im Rahmen einer freiwilligen Therapie mit den dissozialen Denk- und Verhaltensmustern und dem damaligen delinquenznahen Umfeld auseinanderzusetzen, auch ohne Einforderung eines Tatgeständnisses.