Es sei ihm dennoch durchgehend gelungen, sich an das Vollzugsregime anzupassen und ein unauffälliges Verhalten zu zeigen, was bei Personen mit dissozialen Persönlichkeitseigenschaften allerdings nicht selten sei, da problematische Verhaltensweisen eher unter zunehmenden Freiheitsgraden präsentiert würden. Der Beschwerdeführer zeige insgesamt eine hohe Selbstkontrollfähigkeit, zumal es zu keinem Zeitpunkt zu aggressiven Durchbrüchen gekommen sei. Er habe seine Frustration vielmehr mittels diverser Beschwerden gegenüber den involvierten Personen bekundet.