ter und kaltblütiger Gewaltbereitschaft reagiert (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 657 f.). Der Vollzugsverlauf sei gekennzeichnet durch Versuche des Beschwerdeführers, sämtliche involvierten Personen des Justizsystems von seiner Unschuld zu überzeugen. Er scheine sich mit zunehmender Frustration und Unverständnis gegenüber den bisherigen fallspezifischen Einschätzungen und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Vollzugs (u.a. Erhöhung