vom FPD am 29. Dezember 2015 Bericht, wonach der psychopathologisch unauffällige Beschwerdeführer anlässlich des ausführlichen Evaluationsgesprächs vom 17. Dezember 2015 seine bislang bekannte Haltung mit Nachdruck und Überzeugung vertreten habe. «Er gab an, dass er nie aufgehört habe, für seine Unschuld zu kämpfen und er weiter daran sei. Aus diesem Grunde sehe er [gemeint: der Beschwerdeführer] auch keine Notwendigkeit für eine deliktsbezogene Therapie».