das Rückfallrisiko für weitere Straftaten als hoch ein in Bezug auf Straftaten, mit denen der Beschwerdeführer in der Vergangenheit aufgefallen war, wobei sie die Rückfallgefahr auf seine Persönlichkeitsmerkmale zurückführte (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 64 ff.). Aus der umfassenden Risikobeurteilung des Bereiches Spezialdienst der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern (ASMV) resp. der BVD (nachfolgend BVD; vormals ASMV) vom 25. September 2013 ergeht zur Behandlungsprognose, dass die dissozialen Persönlichkeitszüge des Beschwerdeführers nur schwer und langwierig und die psychopathischen Züge kaum bzw. nur sehr schwierig und langwierig behandelbar seien.