Zum zeitlichen Horizont das Folgende: Nach Erhalt des Gutachtens vom 5. Juni 2018, erstellt von med. pract. I.________, ersuchten die BVD mit Schreiben vom 30. August 2018 um konkretisierende Antworten (u.a. betreffend die legalprognostische Vertretbarkeit einer bedingten Entlassung des Beschwerdeführers zum Zweidritteltermin [vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 698 f.]). Mit E-Mail vom 6. September 2018 ersuchte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen damaligen Verteidiger, die BVD darum, dem Gutachter die vier von ihm genannten zusätzlichen Fragen zu stellen (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 706). Per 28. September 2018 wurde das Ergänzungsgutachten von med.