_, ihre Vorabklärungen in Form einer neunseitigen Gegenüberstellung «aller zur Verfügung stehenden Aspekte» (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 817) offen. Gleichzeitig informierten sie den Beschwerdeführer, die Verweigerung der bedingten Entlassung auf den Zweidritteltermin am 24. Mai 2019 zu beabsichtigen (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 809 ff., 817). Anschliessend nahm der Beschwerdeführer zu den einzelnen Kriterien der bedingten Entlassung Stellung, was handschriftlich festgehalten und zumindest seitens der BVD unterzeichnet wurde (vgl. amtliche Akten der BVD, pag.