4. Am 23. September 2019 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID (nachfolgend Vorinstanz) vom 22. August 2019 und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 19 367, pag. 3): 1. In Aufhebung des angefochtenen Entscheides und damit in Aufhebung der Verfügung der BVD vom 21. Mai 2019 sei der Beschwerdeführer bedingt und unter Auferlegung einer angemessenen Probezeit aus dem Strafvollzug zu entlassen.