3. Gegen die Verfügung der BVD vom 21. Mai 2019 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 17. Juni 2019 Beschwerde bei der SID (vgl. amtliche Akten der SID, pag. 15 ff.). Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Strafvollzug unter Anordnung einer angemessenen Probezeit. Eventualiter stellte er den Antrag auf bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug unter Anordnung zusätzlicher Weisungen. Gestützt auf Art. 111 Abs. 1 und 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) sowie Art.