745 ff.) wies das Obergericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 ab (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 466). Das Bundesgericht wies die gegen den Beschluss erhobene Beschwerde mit Urteil vom 31. Mai 2017 ab, soweit es darauf eintrat (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 487). Am 24. Mai 2019 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der auferlegten Freiheitsstrafe verbüsst (vgl. amtliche Akten der BVD, pag. 809).