68 - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Meldestelle für Geldwäscherei Bern, 2. Oktober 2020 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 16. Dezember 2020) Die Präsidentin i.V.: