Die Ersatzforderung von CHF 42‘899.65 (zusammengesetzt aus dem Guthaben von ca. CHF 40‘899.65 auf dem Privatkonto J.________(Bank), IBAN .________ (Rubrik Liegenschaft), lautend auf A.________ sowie einem beschlagnahmten Bargeldbetrag von CHF 2‘000.00) wird der geschädigten Firma C.________ AG zugesprochen (Art. 73 Abs. 1 Bst. c StGB; vgl. Ziff. III.2.). 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).