Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 26‘977.80. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung um Umfang von 9/10, ausmachend CHF 24’280.00, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 5'699.20, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).