Das Guthaben per Datum der Saldierung unterliegt der Einziehung. - Das beschlagnahmte Louis Vuitton Etui, dessen Herausgabe die Beschuldigte beantragte, enthielt das bei der Beschuldigten zu Hause sichergestellte Bargeld. Es wird mit den Vermögenswerten resp. Gegenständen gemäss IV. Ziff. 4 des Urteils der Vorinstanz bzw. Ziff. I.b.3. des Urteils der Kammer eingezogen und verwertet. Sämtliche Vermögenswerte sind zu verwerten, d.h. die Konten sind zu saldieren.