59 delt es sich um aus Delikt stammendes Bargeld, welches wiederum das vorhandene Guthaben auf dem Konto von ca. 4'593.40 übersteigt. Das noch vorhandene Guthaben per Saldierung unterliegt damit der Einziehung. - Auf das Sparkonto der Beschuldigten bei der J.________(Bank), IBAN .________, erfolgte ein Übertrag, der auf eine Bargeldeinzahlung auf ein anderes Konto zurückgeht (pag. 911). Es handelt sich um ursprünglich aus Delikt stammendes Geld, das der Einziehung unterliegt.