Die einbezahlten Beträge übersteigen das vorhandene Guthaben auf dem Konto von ca. CHF 3‘804.41. Das noch vorhandene Guthaben per Saldierung unterliegt damit der Einziehung. - Die Gutschriften auf dem Privatkonto J.________(Bank), IBAN .________ (Rubrik K.________), lautend auf die Beschuldigte, erfolgten durch Überträge von anderen Konten der Beschuldigten und aus zwei verdächtigen Bareinzahlungen über CHF 5'000.00 und 4'500.00 (pag. 896 ff.). Auch hier han-