220 Z. 297), mit Bargeld von K.________. Damit unterliegt auch die Rückzahlung des Kaufpreises im Betrag von CHF 50'086.10 als Surrogat der Einziehung. - Auf das Privatkonto J.________(Bank), IBAN .________, lautend auf die Beschuldigte, erfolgten unter anderem am 19. und am 22. Februar 2016 zwei Bargeldeinzahlungen über CHF 25'000.00 und CHF 7'000.00 und es erfolgten ab dem Konto Überweisungen an K.___