Beim Schadensbetrag von CHF 4’150’266.50 handelt es sich um den addierten Deliktsbetrag aller Veruntreuungen der Beschuldigten. Die Vorinstanz anerkannte den von der Privatklägerin geltend gemachten Schadenersatzbetrag und deren Anspruch darauf. Sie zog jedoch von diesem Betrag Werte ab, die der Privatklägerin aus den eingezogenen Vermögenswerten und Gegenständen zugesprochen wurden. Sie verurteilte die Beschuldigte schliesslich zur Bezahlung von CHF 3'597'197.29 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14. September 2016 (pag. 2047 ff., S. 41 ff. der Urteilsbegründung).