27. Urteil der Vorinstanz und Vorbringen der Parteien Mit Adhäsionsklage vom 27. Mai 2019 (pag. 1857 ff.) verlangte die Privatklägerin die Bezahlung von CHF 4‘150‘266.50 zzgl. Zins zu 5% auf die verschiedenen Teilbeträge seit ihrem jeweiligen Bezugsdatum sowie die Bezahlung einer Entschädigung von CHF 23‘045.20 zzgl. Zins zu 5% seit dem 27.05.2019, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschuldigten. Beim Schadensbetrag von CHF 4’150’266.50 handelt es sich um den addierten Deliktsbetrag aller Veruntreuungen der Beschuldigten.