53 24. Konkretes Strafmass Die Täterkomponenten sind insgesamt neutral und wirken sich nicht auf das Strafmass aus. Konkret bleibt es somit bei einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt höchstens 3000 Franken. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art.