23. Täterkomponenten 23.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft (pag. 2106). Ihre persönlichen Verhältnisse vor und nach der Tat waren und sind geordnet. Es kann auf den Leumundsbericht vom 14. August 2020 verwiesen werden (pag. 2107 ff.). Sie fand nach der Untersuchungshaft rasch wieder ins Erwerbsleben. Seit dem 15. September 2020 hat die Beschuldigte eine neue unbefristete Arbeitsstelle zu 100 Stellenprozent (pag. 2123 Z. 33 und pag. 2124 Z. 27 f.). Das ihr ausgestellte Zwischenzeugnis fiel überaus positiv aus (pag. 2143). Diese Umstände sind zwar allesamt erfreulich.