22. Tatkomponenten Urkundenfälschung 22.1 Objektive Tatschwere Die Beschuldigte beging zahlreiche Urkundenfälschungen. Diese dienten zur Vertuschung der begangenen Veruntreuungen von Bargeld und waren somit Begleitdelikte. Sieben Mal nahm die Beschuldigte nachträgliche Einträge oder Abänderungen im Kassabuch vor und 27 Mal fälschte sie Unterschriften auf den Auszahlungsbelegen der F.________(Bank).