20. Tatkomponenten Veruntreuung von Bargeld (AKS Ziff. 1.1.) 20.1 Objektive Tatschwere 20.1.1 Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die Beschuldigte hat die hohe Deliktssumme von CHF 3'810'000.00 veruntreut. In das geschützte Rechtsgut des Vermögens hat sie somit stark eingegriffen. Immerhin kann leicht zu ihren Gunsten berücksichtigt werden, dass es sich bei der Privatklägerin nicht um eine Privatperson oder um ein Kleinstunternehmen in wackeliger wirtschaftlicher Lage handelte, sondern um ein finanziell sehr gut aufgestelltes Unternehmen, das den hohen Schaden verkraften konnte, ohne Konkurs zu gehen.