47 17. Schuldsprüche Bereits rechtskräftig sind die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen Veruntreuung in den Anklagepunkten Ziffer 1.2. und 1.3. über die Deliktsbeträge von CHF 335'800.65 und EUR 3'960.00. Zusätzlich wird die Beschuldigte in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils schuldig erklärt der Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 17. Februar 2016 und dem 14. September 2016, in H.________ zum Nachteil der Privatklägerin im Deliktsbetrag von CHF 3'810'000.00 (AKS Ziff.