Sie war also die Person, die gleichzeitig die Bezüge tätigte und die Vorgänge nachträglich kontrollierte. Sie genoss vollstes Vertrauen von allen Seiten. Die Strafuntersuchung wurde zwar gegen die Beschuldigte geführt, was aber nicht bedeutet, dass jede andere Täterschaft von vornherein ausgeschlossen worden wäre. In der Untersuchung ergaben sich aber nie irgendwelche konkreten Hinweise bzw. Verdachtsmomente in Bezug auf andere Mitarbeitenden der Privatklägerin. Jede andere Mitarbeiterin oder