Es ist zwar nachgewiesen, dass die Beschuldigte spätestens ab Juli 2016 mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte und es ihr psychisch nicht gut ging. Auch dieser Umstand erklärt nicht, dass ihr in Routineabläufen, denen sie seit vielen Jahren folgte, so viele Fehler unterlaufen wären Schliesslich war auch die Höhe der verbuchten Kommissionszahlungen im ersten Halbjahr 2016 war ungewöhnlich hoch und zeigte beim Halbjahresabschluss eine orange Ampel an (pag. 803 Z. 61 ff.). Von Bedeutung ist weiter, dass die Beschuldigte die einzige Mitarbeiterin der Privatklägerin war, die die Möglichkeit hatte, über längere Zeit so vorzugehen.