Dass die unterschriftliche Bestätigung der Geldübergabe in der Häufigkeit geschehen wäre, wie es die Beschuldigte glauben machen will, ist auszuschliessen. Dass das Kassabuch in der Regel gut geführt wurde, wenn auch nicht immer lückenlos, sagte sogar die Beschuldigte selbst (pag. 216 Z. 139 ff.). Es ist zwar nachgewiesen, dass die Beschuldigte spätestens ab Juli 2016 mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte und es ihr psychisch nicht gut ging.