Auf diese Aussage ist abzustellen. Auf dem Überwachungsvideo tauchte die Beschuldigte nicht zu einer Geldübergabe auf (pag. 186). Aus sämtlichen Beweismitteln ist zu schliessen, dass die Beschuldigte dieses Bargeld nicht abgeliefert und die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht hat. 14.5 Gesamtwürdigung/Fazit Es wurde zwar zu den einzelnen Bezügen bereits erörtert, dass diese von der Beschuldigten – wie in der Anklage beschrieben – nicht abgeliefert wurden.