40 aktenkundigen Faxbestellung von U.________ und wurde von dieser im Kassabuch eingetragen. Der Beleg über CHF 150'000.00 enthält hingegen keine Unterschrift eines Geldempfängers. Der Betrag entspricht keiner aktenkundigen Bestellung und wurde nicht im Kassabuch verbucht. Die Beschuldigte hat somit diesen Betrag nicht abgeliefert. 14.4.29 Bezug vom 7. September 2016 von CHF 200'000.00