Die Beschuldigte ist gemäss Überwachungsvideo an diesem Tag nicht im Tresorraum der Filiale erschien (pag. 186). Es ist damit erstellt, dass die Beschuldigte die CHF 200'000.00 nicht an U.________ übergab und deren Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg gefälscht hat. 14.4.28 Bezug vom 6. September 2016 von CHF 150'000.00 An diesem Tag tätigte die Beschuldigte wieder einen ungewöhnlichen Doppelbezug, einmal über CHF 70'000.00 und einmal über CHF 150'000.00 (Belege Nr. 30). Die Belege der Bank sind handschriftlich verfasst.